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Eintrag von weiteren Klassen- und Musterberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) beziehungsweise deren Erneuerung beantragen

Leistungsnummer: 99080142001002

Volltext

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Bürger können den Eintrag von weiteren Klassen- und Mus-terberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) bezie-hungsweise deren Erneuerung beantragen.
 

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag ein.   
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
  • Sie erhalten die alte Lizenz zurück.
  • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr 

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien

  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz 

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
  • Bestandene Befähigungsüberprüfung 
  • Erfolgreich absolvierte Auffrischungsschulung
     

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Prüfungsprotokoll der durchgeführten Befähigungsüberprüfung 
  • Nachweis der ATO / DTO bzw. des Lehrberechtigten über eine durchgeführte Auffrischungsschulung
     

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja
     

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Bearbeitungsdauer

  • 2 Woche(n)