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Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte oder Zahnärzte in Krankenhäusern oder Rettungsdienstorganisationen anzeigen

Leistungsnummer: 99005111169002

Volltext

Wenn Sie eine Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen. 

Verfahrensablauf

-    Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
-    die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
 

Zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Voraussetzungen

  • Sie sind Arzt, Zahnarzt oder eine zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen, 
  • Sie stellen Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten her.
     

Erforderliche Unterlagen

Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.

Frist

Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Urheber

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 25,00 EUR, höchstens 250,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 4 Woche(n)