Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen
Leistungsnummer: 99005111169001
Volltext
Wenn Sie eine erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch,
-
die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Zuständige Stelle
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Erforderliche Unterlagen
Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.
Frist
Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Urheber
Kosten
- Gebühr: Mindestens 25,00 EUR, höchstens 250,00 EUR. (Vorkasse: nein)