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Fördermittel für Integrationsprojekte und Projekte zur Gewaltprävention im Sport

Volltext

Für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für die Integration und die Gewaltprävention im und durch den Sport in Hessen kann Sportverbänden/-kreisen und
-vereinen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport eine Anschubfinanzierung gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Ansprechpunkt

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
 

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Rechtsgrundlage(n)

Art. 62a Hessische Verfassung.

Rechtsbehelf

Gegen einen  Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport  erheben.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller stellt einen formlosen Antrag an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport. Diesem muss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss die zu erwartenden Kosten und  die geplanten Einnahmen sowie etwaige bereits erteilte Zusagen zur Finanzierung des Projekts aufzeigen (Eigenmittel, Drittmittel).

Bearbeitungsdauer

Zeitnah

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.07.2016
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Urheber