Falknerjagdschein Ersatz
Leistungsnummer: 99067007036000
Volltext
Sollte Ihr Falknerjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Falknerjagdschein
Voraussetzungen
- bereits erteilter Falknerjagdschein
- Verlust des Falknerjagdscheins
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz