Genehmigung für Elektrofischerei beantragen
Leistungsnummer: 99042008006000
Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen. Solche sind: zum Fang von Laichfischen, für Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen, für wissenschaftliche Untersuchungen oder zur nachhaltigen und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbaren Gewässerbewirtschaftung. Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofangerät und an dessen Betreiber gestellt.
Verfahrensablauf
Sie beantragen über das bereitgestellte Antragsformular die Genehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen. Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die obere Fischereibehörde bei dem jeweilis zuständigen Regierungspräsidium in Hessen (RP).
Voraussetzungen
Sie müssen den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom nennen sowie die erforderlichen Unterlagen beibringen.
Außerdem dürfen Sie nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen. Wechselstrom dürfen Sie nicht als Fangstrom anwenden. Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen. Sie haben die sich aus den Bedienungsvorschriften und den besonderen örtlichen Umständen ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienungsschein) oder Nachweis Fischwirt/in
- Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
- Ggfs. Auflistung der Gewässer
- Nachweis Haftpflichtversicherung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Eine halbe bis eine Stunde.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch zuerst und danach Klage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Urheber
Die oberste Fischereibehörde beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV).
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Gebühren
- Gebühr: 40,00 Euro