Jugendfalknerjagdschein Ersatz
Leistungsnummer: 99067008036000
Leistungsbeschreibung
Sollten Sie Ihren Jugendfalknerjagdschein verloren haben, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendfalknerjagdschein.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
- Verlust des Jugendfalknerjagdschein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Anträge / Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz