Lieferantencockpit - Vertragsstörungsmeldung Entgegennahme
Leistungsnummer: 99141024261000
Rechtsgrundlage
(VV) zu §§ 58 und 70 (in der aktellen Fassung), § 58 Landeshaushaltsordnung (LHO), § 70 Landeshaushaltsordnung (LHO), Nr. 12.3 Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 70 Landeshaushaltsordnung (LHO), § 12 Verwaltungsvorschrift (VV)Besch
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Vertragsstörung feststellen, können Sie dem strategischen Einkäufer eine Vertragsstörung melden. Eine Vertragsstörung liegt vor, wenn Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden können.
Sie können die Vertragsstörung über das Kontaktformular im Lieferantencockpit an den strategischen Einkäufer melden oder die im Kontaktformular erfassten Daten zur Vertragsstörungsmeldung per E-Mail versenden.
Sie können anschließend die Nachricht über die Vertragsstörungsmeldung aus dem Lieferantencockpit als PDF herunterladen oder diese per E-Mail erhalten.
Eine Vertragsstörung ist kein Mängelbericht. Die Vertragsstörungsmeldung im Lieferantencockpit dient nicht zur Meldung von bestellungs- oder leistungsbezogenen Mängeln in Folge einer Bestellung.
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Vertragsverletzung feststellen, können Sie dem Besteller eine Vertragsstörung melden:
- Sie melden sich im Lieferantencockpit mit Ihrem „Einheitlichen Unternehmenskonto“ an.
- Sie öffnen das anlassbezogene Kontaktformular im Lieferantencockpit.
- Sie wählen das Anliegen „Vertragsstörungsmeldung“ aus.
- Sie erfassen in den Freitext-Feldern die Kurzbeschreibung und die Beschreibung der Störungsmeldung.
- Optional können Sie Nachweise der Vertragsstörung als PDF anfügen.
- Sie übermitteln das Kontaktformular über das Lieferantencockpit an den strategischen Einkäufer.
- Anschließend können Sie sich eine Zusammenfassung der Vertragsstörungsmeldung als PDF herunterladen oder sich per E-Mail zusenden lassen.
Voraussetzungen
- Sie müssen einen gültigen Rahmenvertrag mit der öffentlichen Verwaltung haben.
- Es muss sich um eine Störung handeln, die nicht bestellungs- oder leistungsbezogenen Mängeln in Folge einer Bestellung zuzuordnen ist.
- Sie haben mit Ihrem Rahmenvertragspartner die Nutzung des Lieferantencockpit vereinbart.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine.
Welche Gebühren fallen an?
Kostenlos.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt umgehend.
Rechtsbehelf
Dies ist von den jeweiligen Rahmenverträgen abhängig.
Herausgebende Stelle
Freie Hansestadt Bremen
Senator für Finanzen