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Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung

Leistungsnummer: 99134022017000

Volltext

Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen: 

  • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren  
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

Für Versicherte über 18 Jahre ist eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr vorgesehen. Einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an.

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte
  • gegebenenfalls Bonusheft

Kosten

Keine

Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, müssen die Versicherten selbst zahlen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.11.2021
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung.

Formulare

Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach bereits vorgedruckten Anträgen / Formularen.

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