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Neuausstellung einer Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) aufgrund von Verlust oder vollständig befüllter Rückseite bea

Leistungsnummer: 99080145001000

Volltext

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können die Neuausstellung Ihrer Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) aufgrund von Verlust oder vollständig befüllter Rückseite beantragen. 
 

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Neuausstellung der Pilotenlizenz 
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag zusammen ein.   
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
  • Rückgabe der alten Lizenz
  • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr

Zuständige Stelle

Zuständig sind:

  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr

Voraussetzungen

Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Gegebenenfalls Verlusterklärung

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Urheber

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Bearbeitungsdauer

  • 2 Woche(n)