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Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, Leistungen an Arbeitgeber

Leistungsnummer: 99015009017000

Volltext

Das Integrationsamt gewährt Unternehmen Zuschüsse für die Schaffung neuer zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen. Art und Höhe der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles.

Ansprechpunkt

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

Kosten

Keine

Frist

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die maximale Förderung von Zuschüssen und Darlehen beträgt 60.000,00 Euro pro Arbeitsplatz.
Der Arbeitgeber muss sich in einem angemessenen Verhältnis an den Gesamtkosten beteiligen.

Siehe dazu auch Faltblatt 8, »Neue Arbeits- und Ausbildungsplätze «
 

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