Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, Leistungen an Arbeitgeber
Leistungsnummer: 99015009017000
Volltext
Das Integrationsamt gewährt Unternehmen Zuschüsse für die Schaffung neuer zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen. Art und Höhe der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Ansprechpunkt
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Kosten
Keine
Frist
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung
Rechtsgrundlage(n)
§§ 145 ff. Sozialgesetzbuch IX,
Hinweise (Besonderheiten)
Die maximale Förderung von Zuschüssen und Darlehen beträgt 60.000,00 Euro pro Arbeitsplatz.
Der Arbeitgeber muss sich in einem angemessenen Verhältnis an den Gesamtkosten beteiligen.
Siehe dazu auch
Faltblatt 8, »Neue Arbeits- und Ausbildungsplätze
«