Tierärztliche Hausapotheke anzeigen
Leistungsnummer: 99005021000000
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen. Die gilt ebenso für die Änderung und Aufgabe der tierärztlichen Hausapotheke.
Hinweis: Das Betreiben tierärztlicher Hausapotheken ist personengebunden. Die Betreiberin / der Betreiber kann sich jedoch von einer Tierärztin / einem Tierarzt vertreten lassen.
An wen muss ich mich wenden?
An das für den Praxisort zuständige Regierungspräsidium
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine beglaubigte Kopie der tierärztlichen Approbationsurkunde.
Zur weiteren Kontaktaufnahme ist die Angabe der genauen Anschrift (mit Telefonnummer und Mail-Anschrift) sinnvoll.
Formblätter für Anzeigen der tierärztlichen Hausapotheke können Sie auf der Homepage der zuständigen Behörde finden (z.B. über Umwelt & Verbraucher, Veterinärwesen, Tierarzneimittel).
- Überwachung des Verkehrs mit Arznei- und Betäubungsmitteln für Tiere (Regierungspräsidium Gießen)
- Tierarzneimittelüberwachung (Regierungspräsidium Darmstadt)
(Die Vordrucke finden Sie unter "Downloads) - Tierarzneimittel (Regierungspräsidium Kassel)
(Die Formulare finden Sie unter "Downloads")
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen derzeit 45,00 Euro zuzüglich 3,20 Euro Gebühren für jede gewünschte Mehrausfertigung (Stand Juni 2014).
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Verfahrensablauf
Sie können die Anzeige persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen, die Ihnen eine Apothekenbescheinigung ausstellt. Eine Dezernentin / ein Dezernent überprüft im Rahmen eines Vor-Ort-Termins die tierärztliche Hausapotheke.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz