Verlängerung der Typengenehmigung für Bauvorhaben an mehreren Stellen beantragen
Leistungsnummer: 99012076020001
Leistungsbeschreibung
Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch das Regierungspräsidium Gießen unter bestimmten Voraussetzungen eine bereits erteilte Typengenehmigung verlängert, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach der Rechtsgrundlage oder von Vorschriften, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, entsprechen.
Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen verlängert werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens).
Die Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.
Verfahrensablauf
Sie reichen formlos einen Antrag auf Verlängerung der Typengenehmigung bei der zuständigen Baubehörde ein (Übersendung an das Funktionspostfach).
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Dezernat 32 - Typengenehmigung des Regierungspräsidiums Gießen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 32 –Typengenehmigung.
Voraussetzungen
- Eine Typengenehmigung liegt bereits vor
- Geltungsdauer noch nicht abgelaufen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden je nach Zeitaufwand berechnet, betragen aber mindestens 100 EUR.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer eingegangen sein.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sie können eine innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eine verwaltungsgerichtliche Klage einreichen.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht (HMWEVW)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)