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Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall

Leistungsnummer: 99006035169002

Volltext

Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Zu den Daten gehören beispielsweise:

  • Hersteller
  • Bezeichnung
  • Herstellnummer
  • Baujahr

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • Schilderungen zum Schadeneintritt,
  • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Regierungspräsidium
 

Frist

Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal