Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall
Leistungsnummer: 99006035169002
Volltext
Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Zu den Daten gehören beispielsweise:
- Hersteller
- Bezeichnung
- Herstellnummer
- Baujahr
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:
- Schilderungen zum Schadeneintritt,
- zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen
Kosten
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium
Frist
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.