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Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

Leistungsnummer: 99006035169001

Volltext

Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt. 
Die Anzeige kann online erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:

  • Angaben zur Person,
  • deren Arbeitsbereich,
  • Schilderungen zum Unfallhergang

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.

Frist

Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal