Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
Leistungsnummer: 99006035169001
Volltext
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt.
Die Anzeige kann online erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Kosten
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.
Frist
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.