Wechsel des Bauleiters anzeigen
Leistungsnummer: 99012084261000
Volltext
Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Voraussetzungen
Der Bauleiter hat gewechselt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen